Justiz- und Polizei-Sachen
Steckbrief hinter J. Eman. Sander und J. Gottl. Günther.
Johann Emanuel Sander aus Alllerstedt und Johann Gottlieb Günther aus Blankenburg am Harze vorgeblich gedürtig, sind heute Abend um 9 Uhr, nach dem sie den Wächter und Amtsdiener zu Boden geschlagen, aus dem Gefängnisse entsprungen.
Der erstere Johann Emanuel Sander, ward beschuldiget, daß er Feuer anlegen wollen, und hatte mehrere Diebstähle begangen. Er ist etliche 40 Jahre alt, mehr langer als mittler, und hagerer Statur, hat ein glattes, erdfahles, längliches Gesicht, blaue Augen, einen wilden tückischen Blick, eine sanfte aber hastige Aussprache, wobey er etwas stottert.
Seine Nase ist spitzig, die Stirn hoch und der Bart ziemlich stark und schwarz.
Wahrscheinlich hat er eine schwarze Pudelmütze aufgehabt und ist übrigens mit einem dunkelblauen alten Tuchrock mit weißen Metallknöpfen, einer dergl. Jacke und einem hellblauen Tuchlatze mit sogenannten Zeitzer Knöpfen besetzt, ein Paar alten schwarz ledernen Beinkleidern, weiß wollnen Strümpfen und Stiefeln bekleidet gewesen.
Der zweyte Johann Gottlieb Günther hatte in Manstedt ohnweit Sulze des Nachts eingebrochen und Kleider entwendet. Dieser ist 26 Jahre alt von kleiner Statur und schiefem nach der rechten Seite hängenden Körper.
Er hat ein mehr breites als rundes, pockennabiges Gesicht, eine einfältige aber um die Augen tückische Physiognomie, eine blaße Farbe und eingefallene Wangen, blaue, blinzelnde etwas weit von einander stehende Augen, mit scheuem Blick. Seine braunen Haare sind rund abgeschnitten und hängen vorn über die Stirn herab.
Seine Stimme ist schwach und seine Sprache langsam.
Seine Kleidung besteht in einem hellblauen Tuchrock vorn ausgeschnitten, mit weißen Metallknöpfen, in einem bunt schmalpreisigen zerrißenen seidnen Halstuche, einer dunkelblauen Tuchweste, und darunter weißen Flanellen Ermel Weste, blaustreifigen langen Zwillighosen und weiß wollenen Strümpfen.
Auf dem Haupte hat er einen dreyeckigen Hut und an den Füßen keine Schuh gehabt.
Uebrigens ist zu gedenken, daß er einen Bruch, und Klotz, woran er geschlossen gewesen, mitgenommen hat.
Da nun an der Wiedererlangung dieser beyden boshaften und der Sicherheit des Staates gefährlichen Menschen sehr viel gelegen ist, so werden alle Civil- und Militär-Obrigkeiten zur Hülfe Rechtens für die Person ergebens hierdurch ersucht, auf dieselben genau invigiliren zu lassen, und im Falle einer oder der andere allein oder beyde zugleich angetroffen werden, so fort zu arretiren und davon schleunige Nachricht anher zu ertheilen, damit sie gegen Erstattung der aufgelaufenen Unkosten und Ausstellung gewöhnlicher Reversalien abgeholt und die angefangenen Untersuchungen fortgestellt werden können.
In ähnlichen Fällen offeriret man gleiche rechtliche Willfährigkeit.
Sig. Amt Wendelstein, den 15 Jan. 1809*
Churfürstl. Sächs. Bestalter Amtmann
daselbst.
Johann Friedrich Winkelmann
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1 comment
Kann das sein, dass keiner der beiden jemals geschnappt wurde und wenigstens einer sich zu uns durchgeschlagen haben könnte? Ich meine, ich hätte gestern neben einem der beiden gestanden, als ich auf die Stadtbahn wartete. Sein tückischer Blick und sein Bart waren mir deutliche Signale, dass er nichts Gutes im Sinn gehabt haben kann.