Natürlich mussten unsere UrUrAhnen der Regierung ihres Königreichs auch Abgaben auf ihr Vermögen leisten. Eine davon war die Steuer auf den Grundbesitz. Sie richtete sich nach seiner Art, Größe und Ertragsmöglichkeiten.
Kommt Euch das bekannt vor?
Um die Basis für die Planungen der Mittelverwendung für die nahe Zukunft zu ermitteln, wurden umfangreiche und detaillierte Volkszählungen und Vermögenserfassungen durchgeführt.
Klingt Euch das irgendwie vertraut?
Das „koeniglich preussische Burau für Statisik“ veröffentlichte 1866 eine Tabelle über die Erfassung der grundsteuerpflichtigen Grundstücke des Königreichs, über die Berechnung der Grundsteuer anhand einzelner Grundstücksflächen und ihrer Wirtschaftlichkeit (Stand 3. Dec. 1864).
Der preußische Beamtenstand erstellte und verarbeitete umfangreiche, erstaunlich exakte Datenberge, die alle per „Kopfrechnen bzw. handschriftlich mittels Bleistift auf Papier“ berechnet werden mussten.
Das sollte man heute mal versuchen.
Die fälligen Steuerbeträge in Höhe von 104.446.993 preußischen Reichstalern wurden je 1 Morgen fällig, waren in Silbergroschen und Pfennige berechnet und in dieser Tabelle für einzelne Reichsgebiete“: Stammland Preußen, Posen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinland einzeln ausgewiesen.
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