1875
Standgebühren für
Wochenmarkt in Gleisdorf
Die Gemeindeverwaltung verkündet im Wochenblatt der Kreisstadt, die Gebühren, die von den Marketendern für die Möglichkeit entrichten mussten, um der Kundschaft ihre Waren zum Kauf anzubieten (der Wortlaut des Originaltextes):
Es wird zur hierortigen Kundmachung vom 16.Juni 1874 nachträglich bekannt
gegeben, daß vom 01.Jänner 1875 angefangen an den hießigen Wochenmärkten nachverzeichnete Standgelder eingehoben werden, und zwar:
von einer Bude oder einem Stande ……… 20 Kreuzer
von einem zweispännigen Fuhrwagen ….. 15 Kreuzer
von einem einspännigen Fuhrwagen …….. 10 Kreuzer
von einem Handziehwagen ……………….. 6 Kreuzer
von einem Tragekorb oder einer Kraxe ….. 4 Kreuzer
von einem Handkorbe ……………………… 2 Kreuzer
für die Fuhrwägen ist der Kirchplatz und der Florianiplatz, für alles übrige aber nur der Kirchplatz bestimmt, und es ist von den Wägen beim Auffahren das Standgeld zu entrichten, wird aber Denjenigen, welche davon nichts werden verkauft haben, beim Abfahren vollständig zurückgegeben.
Zugleich beehrt man sich hiermit, die höflichste Einladung zu machen zum recht zahlreichen Besuche der hiesigen Wochenmärkte, welche sich bisher sehr lebhaft gestalten, indem Fruchtwägen in bedeutender Anzahl (10 – 36) jedesmal aufführen.
Marktgemeinde Gleisdorf, am 25. Dezember 1874
Der Bürgermeister
per Mail von „Zenta aus Pirching an der Raab“ erhalten am 12.10.2021
Ein Artikel aus dem steiermärk’schen Wochenblatt “Der Stadtbote” im Dezember 1874.