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1870 – Thierquälerei und Thierschutz

by de olde Grotmüdders

Kelly schreibt uns: „In den Jahren 1870 bis 1875 erschien in einer süddeutschen Wochenzeitung der beigefügte Aufruf zum Schutz der Tiere und gegen die weit verbreitet, gedankenlose Quälerei der Haus- und Nutztiere, denen man nachsagte, dass sie gar keine Schmerzen empfinden würden oder könnten, da sie ja niemals klagen oder „lauthals“ protestieren würden.
Ich erinnere mich, dass mein Urgroßvater mich auf seinem Hofe in den frühen 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts in dieser Art und Weise in den Umgang mit Tieren einführte. Zu einer Zeit, als er selbst noch mit Pferd und Ochsen als nützliche (ausgenutzte) Arbeitstiere seine Felder und seinen landwirtschaftlichen Betrieb führte. Ich bin mit der Praxis groß geworden, dass die Peitsche den Befehl des Bauern unterstützte und die Tiere mit weit aufgerissenen, angstvollen Augen den ihnen aufgezwungenen Dienst vollrichteten.
Und nicht wenigen Rücken der Arbeitstiere sah man an, wie ihnen die Lust an der Arbeit beigebracht worden ist.
Also noch 100 Jahre nach der Veröffentlichung des Euch heute mitgesandten Zeitungsartikels war der Gedanke des Tierschutzes in der Landwirtschaft noch nicht angekommen.
Meine Großeltern kommen aus dem Osten des deutschen Reichsgebietes  und haben dort bis 1945 ihre bäuerliche Heimstadt gehabt. Ihr Betrieb basierte auf der Feldarbeit und deren Früchte. Die Arbeit war körperlich anstrengend und die 3 Felder Arbeit erforderte keine großartigen geistigen Anstrengungen, da sie auf einer Jahrhunderte alter Tradition ruhte und mit immer gleichen, sich wiederholenden Arbeitsschritten ausgeübt wurde. Abwechslung und Not und Freude brachte lediglich das Wetter.
Ansonsten stand man mit den Hühnern auf und ging mit zeitgleich mit ihnen zu Bette.
Mein Großvater war ein menschenfreundlicher, aber harter und im Umgang mit Tieren sogar fürchterlicher Mann, der sich nach dem Kriegsende in Westdeutschland einen neuen Betrieb errichtete und erst langsam lernte, dass seine Umgangsformen hier auf auf Missfallen und Abscheu trafen. Er änderte sich mit der Zeit. Ob er verstand was er falsch machte oder ob die modernen Maschinen z.B. sein erster Unimog das Schinden der  Arbeitstiere unnötig machten?
Ich war damals zu jung, um das alles zu unterscheiden und zu verstehen.“


Thierquälerei und Thierschutz.

Wozu denn Thierschutzvereine? Das ist lauter übertriebene Zärtlichkeit. Sollen lieber Anti-Menschenquälereivereine oder Menschenschutzvereine gründen. Sogar strafen muß man sich lassen, wenn man sein eigenes Pferd oder sonstiges Thier martert.
Ist das nicht ein Eingriff in das Eigenthumsrecht?“

So hört man manchmal schwätzen — wahrlich ein rohes, unvernünftiges und widerliches Geschwätz — Menschenschutzvereine, welche den Einzelnen vor grausamer Mißhandlung durch Andere schützen, haben wir im Staate, in der Kirche, ja wir haben viele Wohlthätigkeitsvereine für Menschen. Die Strafen gegen Tierquälerei sind sehr begründet, denn die Thierquälerei ist ein Zeichen eines rohen, grausamen Gemüthes. Durch muthwilliges Martern der Thiere stumpft sich das natürliche Mitleid mit dem Schmerze anderer Wesen ab; das menschliche Gemüth wird verwildert; ein Mensch, der im Stande ist, aus

Zorn oder Muthwillen ein Thier grausam zu behandeln, wird auch gegen seine Mitmenschen ebenso zu handeln geneigt sein oder geneigt werden.

Sehr verderblich ist das böse Beispiel, welches mit der Thierquälerei den Kindern, welche zusehen, gegeben wird. Es wird damit der Keim zu Hartherzigkeit und Grausamkeit in das sonst so weiche jugendliche Herz gelegt und die Frucht davon kann der Galgen werden.

Die Thierquälerei ist also gemeinschädlich, und Staat und Gesellschaft thun wohl daran, gegen dieselbe aufzutreten. Dabei ist sie in vielen Fällen für den Thierquäler selbst nachtheilig.

So ist zum Beispiel in den allermeisten Fällen die Ungeschicklichkeit und Rohheit des Menschen daran schuld, wenn das Pferd, das unentbehrliche und edelste Hausthier in den Fehler der Stätigkeit verfällt. Wie soll ein Mensch ein anderes empfindendes Wesen bilden können, wenn ihm selbst eine menschenwürdige Bildung fehlt. Leider ist es noch eine nothwendige Maßregel der Behörden, die Thiere vor der Rohheit des Ebenbildes Gottes und Herrn der Schöpfung zu schützen!

Und bei den vielen Fällen empörendster Thierquälerei klage noch Jemand über die verlängerte Schulpflichtigkeit der Jugend!


Ich erinnere Euch an dieser Stelle an den von Eugenie in den Blog gesetzten Beitrag vom 30.07.2021
„Thierschutz ist Menschenschutz“


 

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