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Aus dem Bezirksgericht zu Fürth verlautete am 01. Juli 1874:
„Gemäß Straferkenntnis vom 26. Juni wurde der verheirathete Victualienhändler Johann Wilhelm Ho.. von Gauchsdorf, wegen Verbrechens des Diebstahls an Bauer Gu. von Walpersdorf, und wegen dreier Uebertretungen des Bettels zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr und einer Haftstrafe von 12 Tagen verurtheilt.
Für zulässig wurde auch erklärt, dass Johann Wilhelm Ho. unter Polizeiaufsicht gestellt wurde. Zugleich verwehrte das Bezirksgericht dem Verurtheilten auf 3 Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte.“
„Selbigen Tages wurde die ledige Dienstmagd Margaretha Ha. von Hammermühle zu einem Jahr Zuchthaus und 3 Hafttagen bestraft. Weil sie ein Diebstahlsverbrechen an den Bäckerseheleuten Rö. zu Mühlhof begangen hatte und Eintragungen in ihrem Dienstbotenbuch fälschte.“
„Der ledige Tagelöhner Heinr. Wa. von Heiligenstadt wurde zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten abgeurtheilt. Die Bestrafung erging, weil er unter mildernden Umständen ein Verbrechen der Urkundenfälschung verübte.“
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Gefunden in: Fürther neuste Nachrichten aus Stadt und Land. Ausgabe Juli bis Dezember 1874