Hansi (75 J. aus NRW) blättert für uns in uralten Manuskripten. Diesmal fand er einen Bericht, der an eine frühe Existenz der Gerichtsmedizin erinnert (CSI Preußen?).
Natürlich gab es auch damals hin und wieder den Verdacht, dass es in einem Todesfall nicht mit rechten Dingen zugegangen sein könnte.
Wir denken heute, dass man seinerzeit machtlos gewesen wäre.
Aber offenbar gab es Menschen mit fachlicher Ausbildung und Möglichkeiten einer Untersuchung, sogar Exhumierung, die ggf. Beweise für die Unschuld oder die Schuld eines Verdächtigen präsentieren konnten.
Leichenausgraben, das, geschieht bey entstandenem Zweifel oder Streit, wo man vermuthet, daß die begrabene Person möchte gewaltsamerweise oder durch Gift ums Leben gekommen seyn.
Aus dieser Ursache und um früher dergleichen Bosheiten zu entdecken und zu untersuchen, wäre es zu wünschen, daß alle Leichen, ehe man sie begrübe, zuvor von eigentlich dazu bestellten Personen untersucht würden.
Was als Leichenschau zu bezeichnen sein wird.
Quelle: Allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Land-Wirthschaft, und der Kunst-Geschichte von M.E. Schütz und Nf. G.L. Graßmann nun durch F.J. Floerken mit Theilen aus J.G. Krüntz’s Encyclopädie.
Erschienen 1799 in Berlin bei Buchhandlung des Commerzien-Raths Pauli.