Home Inserate-Zeitschriften usw. 1799 – Für “mundtod” erklärt

1799 – Für “mundtod” erklärt

by de olde Grotmüdders

Mail von Pandora:

Am 03. Januar Anno 1799 veröffentlicht die Kanzlei des Justizamtes Wassertrüdinggen – für die Angelegenheiten der Kämmerei und aller Rechtsangelegenheiten der Stadt Dinkelsbühl zuständig – eine „Proclamata“ über den den „hiesigen Unterthan“, „Johann Kaspar W.“ zu Illenschwang [https://de.wikipedia.org/wiki/Illenschwang#Geographie] (heute ein Ortsteilteil der Gemeinde Wittelshofen des Landkreises Ansbach in Mittelfranken/seit 1806 zum Königreich Bayern gehörend. Zählt heutzutage nur so um die 300 Einwohner).
Der verschwendungssüchtige Unterthan „Johann Kaspar W.“ habe sein Vermögen durch viele heimlich aufgeborgte Schulden auffällig geschwächt (hat also erheblich über seine Verhältnis gelebt).
Die Kanzlei teilt der Gemeinde mit, dass in Gemäsheit des von einem Hochlöblichen Magistrat erhaltenen Auftrages bedachter „Johann Kaspar W.“ von höchster Stelle für „MUNDTOD“ erklärt wird (er wird entmündigt).
Jedermänniglich wurde durch die Veröffentlichung dieser Proclamata gewarnt, sich mit diesem verderbten Tunichtgut in Kauf-Tracktate, Geld-Anleihungen und dergleichen bey Strafe der Nichtigkeit und des Verlustes einzulassen.

Die öffentliche Proklamation der Stadt-Kanzley vom 24. Dezember 1798 endet mit dem ausdrücklichen Hinweis: „Wornach sich also Jedermänniglich zu achten” (was jedermann zu befolgen habe, der Schaden vermeiden wolle).

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