Home Recht und Ordnung 1861 – Verbrechen der Majestätsbeleidigung

1861 – Verbrechen der Majestätsbeleidigung

by Concierge

Franz Kraft, ein Mann, der 22 Jahre beim Militär gedient hat. stand gestern unter der Anklage der Majestätsbeleidigung vor den Schranken.
Die Ursache dieses Verbrechens ist. wie dies häufig vorkommt, übermäßiger Genuß geistiger Getränke. Obwohl der Angeklagte im Stande ist. eine bedeutende Quantität Branntwein zu vertragen, hat er dennoch am 28. Oktober 1860 seine Fähigkeit überschätzt und ist. wie die meisten der gegenwärtigen Zeugen aussagen, „stark besoffen“ gewesen. Zu diesem Zustande der Unzurechnungsfähigkeit, oder wenigstens einem derselben nahen Zustande, bat nun Franz Kraft von seiner Dienstzeit unter den Majestäten Kaiser Franz und Kaiser Ferdinand Anlaß genommen, die Person Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef in einer höchst frechen Weise zu beschimpfen. Die Folge davon war. daß ein alter Mann, der sich in der Branntweinstube befand, mit dem Bemerken : „Wir sprechen uns morgen anderswo“, sich entfernte, und daß Kraft schon am folgenden Tage wegen des Verbrechens der Majestätsbeleidigung vor die Polizei zitirt wurde.
Bei der gestrigen Verhandlung theilt Kraft mit. daß er, obwohl er im Stande sei 16 halbe Seitel Branntwein im Laufe einiger Stunden zu trinken, dennoch an dem erwähnten Tag durch den Genuß von circa 9 halbe Seitel total berauscht war, und daß er sich an die Natur der Aeußerung, so wie an den ganzen Vorgang nicht erinnere.
Die Zeugen Witter und Hoffmann wollen zwar behaupten, der Angeklagte habe sich im Bewußtsein seiner Handlungsweise befunden; allein abgesehen davon, daß diese Zeugen sowohl über die Stunde. in welcher die Aeußerung vorgebracht wurde, als auch über den Wortlaut derselben nicht übereinstimmen, behaupten zwei andere Zeugen, daß sowohl Witter als Hoffmann ebenfalls berauscht waren und widersprechen noch überdies den von Witter und Hoffmann angegebenen Zeitpunkt der Beleidigung.
Der Gerichtshof erkannte, es sei mit hinlänglicher Gewißheit bewiesen, daß der Angeklagte sich in einem total berauschten Zustande befunden habe, und spricht ihn somit von der Anklage wegen des Verbrechens der Majestätsbeleidigung wegen Mangel hinlänglicher Beweise frei, verurtheilte ihn jedoch wegen Uebertretung der Trunkenheit zu 2 Monaten Arrest.

You may also like

Leave a Comment

Über Omas Jahre

Hi, ich bin hier die Aufsicht und sozusagen das Mädchen für alles. Ich werde gerufen, um Ordnung zu halten oder aufzuräumen. Jedoch auch, wenn meine Kolleginnen vor Problemen stehen oder Leser/innen sich mit Wünschen oder Nachrichten an die Blog-Redaktion wenden. Bin 365/24 für diesen Blog da, aber nicht rund um die Uhr erreichbar.


Neusten Beiträge

@2024 – Alle Rechte vorbehalten