Home Bestrafung 1874 – Preußische Rechtsprechung

1874 – Preußische Rechtsprechung

by de olde Grotmüdders

“Bücherwurm Kurth” hat etwas für uns ausgegraben:

 Zeitungsberichte informieren:

Preußische Rechtspraxis
in der
2. Hälfte des Jahres 1874

 

Fall „Reissen, Preußisch-Schlesien“

Einbruch, Nötigung, versuchte Vergewaltigung, Bruch der Friedenspflicht, Körperverletzung mit Todesfolge, ….
Feldwebel Dreblov, der seinen Dienst in der Armee des preußischen Königs leistete, drang – obwohl verheiratet – nicht eingeladen und höchst ungebeten, sogar mit Gewalt des Nachts in ein Haus in Reissen ein. Er beabsichtigte, ein hier wohnendes unbescholtenes Mädchen zu überfallen und sie zu zwingen, sich seinen Wünschen zu fügen. Der Bruder, welcher zu dieser Zeit im Hause weilte, ihr zur Hilfe eilte, sich dem Eindringling widersetzte und sich ihm mannhaft in den Weg stellte, wurde vom Eindringling mit dem Degen durchbohrt und erlitt tödliche Verletzungen.
Das Gericht bestrafte Feldwebel Dreblov mit 3 Monate Arrest.

Fall „Gnesen, Polen (preußische Provinz)“

Kanonikus Korittowski in der peußischen Provinzstadt Gnesen erhielt von seinem rechtmäßigen Erzbischof Ledochowski die Amtsbefugnis des Generalvikars übertragen. Da er diese Aufgabe nicht ablehnen wollte / konnte folgte er der Weisung und begann seine Tätigkeit ernstlich und glaubenstreu im Sinne seines kirchlichen Dienstherren auszuüben.
Der Kanonikus wurde von der peußischen Polizei verhaftet, inhaftiert, vom preußischem Provinzgericht zu 9-monatigem Gefängnis verurteilt und am 18. September 1874 im Gefängnis zu Trzemeszno zu Verbüßung der Strafe eingeliefert.

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