Günther Kaern schrieb uns gestern:
Diesen Text habe ich zufällig während meiner Nachforschungen zu einer Hausarbeit im Preußischen Staatsanzeiger vom 07. September 1870 in der Bibliothek unserer Uni gefunden:
Ihr eingebrachtes Vermögen, sowie Alles, was sie fernerhin durch Erbschaften, Schenkungen, Glücksfälle oder sonst erwirbt, soll die Eigenschaft des vorbehaltenen Vermögens haben.
Dies ist zufolge Verfügung vom 30. am 31. August d.J. unter Nr. 330 in das Register zur Eintragung der Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft eingetragen worden.
Königsberg, den 1.September 1870
Königliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium
Ich hätte es niemals für möglich gehalten, dass es so ein Eherecht zu jener Zeit bereits gegeben hat.
Seit ich mich mit Omas Jahren befasse, komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Helene, 01.011.2021