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Anweisungen und Regeln
für
die erfahrene Hauswirthschafterin
zu wohlfeiler Hülfe
bei der Führung ihres Haushalts.
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Freie Hansestadt Bremen
~1823
» Allerlei Flecken aus Zeugen zu entfernen «
Bremisches Kochbuch Auflage 3 – ~ 1823 – Betty Gleim
Dinten- und Rostflecken, und Flecken von Metallkalken, auch hartnäckigen Flecken von Straßenkoth.
Was Ururgroßmütter anderen Ururgroßmüttern als gut gemeinten Ratschlag gab:
Sind diese Flecken frisch, so kann man sie gleich mit kaltem Wasser auswaschen, und dann Citronensäure und Weinsteinsäure anwenden. Letztere wird gepülvert auf den nassen Flecken gestreut, gerieben, bis der Fleck verschwindet, und dann mit Wasser nachgespült.
Sind sie aber sehr eingefressen, so muß man entweder Zuckersäure, oder Sauerkleesalz, in Wasser aufgelöst, anwenden, oder sie den Dämpfen der oxydirten Salzsäure lange aussetzen.
Diese Dämpfe bringt man so hervor: Man mischt in einer Obertasse 1 Theelöffel voll gepülverten Braunstein mit 1 Eßlöffel voll Salzsäure, und setzt sie in eine Untertasse voll heißen Wassers. Der scharfe Dampf, der nun aufsteigt ist oxydirte Salzsäure. Der Flecken verschwindet augenblicklich, wenn man ihn, mit Wasser angefeuchtet, über den Dampf hält. Man kann dadurch nicht nur Dintenflecke aus weißen Zeugen und weißem Papier wegschaffen, sondern farbige Flecken aus gedruckten Büchern vertilgen, ohne daß der Druck leidet, und grau gewordene Kupferstiche und getuschte Zeichnungen dadurch wieder erfrischen. Doch darf man dies Mittel nur bei Flecken auf weißem Grunde anwenden; denn es zerstört alle Farben, ausgenommen die aus Kohle bereiteten, wie die Druckerschwärze und die schwarze Tuschfarbe.
Ein sehr sicheres Mittel, besonders gegen Dintenflecke, ist folgende Mischung, die man immer in jeder Haushaltung vorräthig haben sollte.
Man gieß 1 Loth Vitriolöl tropfenweise in 6 Loth Regenwasser, mischt 3 Loth Sauerkleesalz und zuletzt 1 Loth Citronensaft hinzu, und läßt Alles in einem nicht verstopften, gläsernen Gefäße, so lange in der Nähe eines geheizten Stubenofens, stehen, bis das Salz aufgelöst ist.
Nun laßt man die Flüssigkeit erkalten, gießt es langsam von den Cristallen ab, die sich etwa angesetzt haben, und verwahrt es in einem gläsernen Gefäße zum Gebrauch. Will man dieses Mittel anwenden, so gießt man auf die Flecken einige Tropfen desselben, und läßt sie einige Minunten lang liegen, da dann die Flecken verschwunden sein werden. Nun wird das Zeug mit Wasser ausgewaschen.
Ein veralteter Dintenflecken läßt, nach Entfernung der Schwärze durch die gewöhnlichen Mittel, meistentheils noch einen Rostflecken zurück; diesen muß man mit einer Auflösung von Schwefelleber bestreichen, und dadurch der Auflösung in Säuren fähig machen; dann vergeht er so leicht, wie ein frischer Tintenflecken.
Flecken von rother Dinte werden am besten durch Javellischen Liquor (man bekommt ihn in den Apotheken) vertrieben. Diesen gießt man so lange auf den Flecken, bis derselbe verschwindet; dann wäscht man ihn mit kaltem Regenwasser aus. Doch versteht es sich, daß man alle diese Mittel nur bei weißen Zeugen anwenden darf.
Alte Rostflecken sind auch schwer zum Weichen zu bringen. Es geschieht indeß sicher auf folgende Weise: Ein Theelöffel voll geschwefeltes Alkali wird in 1 Eßlöffel voll Wasser aufgeweicht, und auf den Rostflecken so lange gestrichen, bis der helle Rostflecken dunkel geworden ist: dann ist er eben so leicht, wie ein frischer Dintenflecken, durch Säuren fortzuschaffen.
Von der Autorin des Bremischen Haushaltsbuchs 1817-1826 sind vorgegeben:
1 Stübchen = rund 3,2 Liter besteht aus 4 Quart. 1 Quart (Maß) = rund 0,8 Liter hält 40 Cubikzoll. Es hat 4 Mengel je rd. 0,2 Liter. Ein Mengel = rd. 0,2 Liter hält also 10 Cubikzoll.
1 Scheffel, deren 40 auf 1 Last gehen – hält 3585 Cubikzoll; er hat 4 Viertel, jeden zu 896 +1/4 Cubikzoll bzw. 16 Spint, jedes zu 224 Cubikzoll.
1 Pfund hat 9728 Holländische Aß.
Umgerechnet auf heute kann ich für die Zeit des Drucks des Buches noch folgende, gerundete Gewichtsangaben beisteuern:
1 Pfund (500 g) = 10 Loth (je 50 g) = 10 Quentchen (je 5 g).
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(K002b/542 – Nro.1G)