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Anweisungen und Regeln
für
die erfahrene Hauswirthschafterin
zu wohlfeiler Hülfe
bei der Führung ihres Haushalts.
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Freie Hansestadt Bremen
~1823
» Allerlei Flecken aus Zeugen zu entfernen «
Bremisches Kochbuch Auflage 3 – ~ 1823 – Betty Gleim
Zweckdienlichstes Mittel,
mit Öelfarben angestrichene Fußböden,
Tapeten, Hausgeräthe etc. zu reinigen,
und
den ursprünglichen Glanz wieder herzustellen.
‘Was eine Ururgroßmutter einer anderen Ururgroßmutter beim Plausch als Ratschlag gab:
Man taucht eine Bürste in frischen Urin, und bürstet damit das mit Oelfarbe Angestrichene, bis aller Schmutz weicht.
Dann kann man den also gereinigten Gegenstand noch mit reinem Wasser nachwaschen.
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(K002b/552 – Nro.11)
Tja, da staunt die moderne Hausfrau nicht schlecht. Oder?